Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand März 2022

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen (nachfolgend bezeichnet als „AGB“) gelten für alle zwischen uns, der Moventia Real Estate GmbH (nachfolgend bezeichnet als „Moventia“, „wir“, „uns“) und Ihnen als unseren Kunden (nachfolgend bezeichnet als „Kunde“, „Sie“, „Ihnen“) geschlossenen Verträge, die die Beauftragung von Moventia zur Vermittlung von Immobilienkäufen und -verkäufen sowie die Vermittlung von Immobilien zur Ver- oder Anmietung zum Gegenstand haben (nachfolgend bezeichnet als „Maklervertrag“), insbesondere der Anbahnung des Maklervertrags durch die Übersendung des Exposés.

 

1.2 Unsere Angebote richten sich sowohl an Unternehmer i.S.d. § 14 BGB (nachfolgend als „Unternehmer“ bezeichnet) als auch an Verbraucher i.S.d. § 13 BGB („nachfolgend als „Verbraucher“ bezeichnet). Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

 

1.3 Abweichende Bedingungen des Kunden akzeptiert Moventia grundsätzlich nicht. Dies gilt auch, wenn wir der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprechen. Abweichungen und Ergänzungen von diesen Geschäftsbedingungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie schriftlich von uns bestätigt werden.

2. Vertragsschluss

2.1 Die Präsentation und Bewerbung von Mietobjekten und Dienstleistungen auf unserer Webseite oder sonstigen Medien stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar.


2.2 Soweit nichts anderes vereinbart wurde, kommt die Beauftragung mit der Tätigkeit, die den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus oder die Vermittlung eines solchen Vertrags zum Gegenstand hat, in Textform oder Schriftform zustande. Im Übrigen kommt das Vertragsverhältnis bereits mit der Übersendung des Exposés oder durch sonstiges konkludentes Verhalten wie der Inanspruchnahme der Tätigkeit von Moventia in Kenntnis der für die erfolgreiche Vermittlungs- bzw. Nachweistätigkeit anfallenden Provisionsforderung zustande.

3. Laufzeit des Vertrags

Soweit nichts anderes vereinbart wurde, beträgt die Laufzeit des Vertrags 6 Monate. Wird der Vertrag nicht vor Ende der Befristung (zum Monatsende) in Textform gekündigt, verlängert sich die Laufzeit um jeweils einen weiteren Monat. Das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen bleibt unberührt.

4. Nutzung des exposés

4.1 Inhalt und Struktur des Exposés sind urheberrechtlich geschützt. Sämtliche Texte, Bilder, Grafiken, Darstellungen von Grundrissen oder sonstigen Plänen, Ton-, Video- und Animationsdateien unterliegen dem Urheberrecht, dem Markenrecht und anderen Gesetzen zum Schutz des geistigen Eigentums. Eine Kopie oder sonstige Nutzung für andere als private Zwecke oder zur Weitergabe, anderweitigen Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung, ob in originärer oder veränderter Form und in jedwedem Medium, oder eine solche Verwendung auf anderen Webseiten ist ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Moventia nicht zulässig.

 

4.2 Kommt es infolge der Weitergabe des Exposés oder sonstigen Daten und Information zu einem Vertragsabschluss eines Dritten mit dem Käufer/Verkäufer bzw. Mieter/Vermieter, so haftet der Kunde gegenüber Moventia auf Schadenersatz.

 

4.3 Der Kunde verpflichtet sich, alle ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen, insbesondere Bau- und Architektenpläne, Grundrisse sowie Geschäfts- und Betriebsunterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren, insbesondere dafür zu sorgen, dass Dritte nicht Einsicht nehmen können. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind während der Dauer des Vertrages auf Anforderung, nach Beendigung des Vertrages unaufgefordert Moventia zurückzugeben und auf Verlangen zu löschen.

 

4.4 Moventia weist ausdrücklich darauf hin, dass die weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und von Moventia auf ihre Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Die Überprüfung der Angaben auf deren Richtigkeit obliegt dem Kunden. Soweit Moventia diese Informationen lediglich weitergibt, besteht keine Haftung.

5. Provision

5.1 Der Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Kaufvertrags bzw. Mietvertrags fällig, sofern Moventia mitursächlich für den Abschluss des Vertrags geworden ist.

5.2 Die Provision wird auch fällig, wenn sich der Kunde im Zuge der Beauftragung von Moventia statt der Vermietung oder Anmietung des Vermietungsobjekts für einen Kauf oder Verkauf entscheidet und umgekehrt. Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde, ist die ortsübliche Maklerprovision zu bezahlen.

5.3 Der Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag später rückgängig gemacht wird, infolge Anfechtung hinfällig ist oder sich aus einem sonstigen Grund als rechtsungültig erweist, den Moventia nicht zu vertreten hat.

5.4 Moventia hat gegen den Kunden einen Anspruch auf Auskunft, mit wem und zu welchen Konditionen der Kauf-/Mietvertrag abgeschlossen worden ist, der ursprünglich Gegenstand des mit der Moventia abgeschlossenen Vertrages war, um die eigenen Vergütungsansprüche überprüfen zu können. Maßgeblich für die Höhe der Provision ist der im Hauptvertrag zustande gekommene Miet- bzw. Kaufpreis und nicht der im Exposé angegebene Preis.

6. Fälligkeit des provisionsanspruchs

Die Provision ist zahlbar binnen 14 Tagen nach Rechnungserteilung.

7. Beidseitiges Tätigwerden

Moventia ist berechtigt, auch für den Käufer entgeltlich tätig zu werden, wenn er diese Tätigkeit auf den Nachweis beschränkt und den Kunden insbesondere über die dortigen Entgeltsregeln zuvor schriftlich informiert. Jede Doppeltätigkeit verpflichtet Moventia zu strenger Unparteilichkeit.

8. Vorkenntnis

Ist dem Kunden das von der Moventia angebotene Objekt bereits bekannt, ist er verpflichtet, Moventia unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen und diese Kenntnis zu belegen. Der Kunde verpflichtet sich, Moventia solche Schäden zu ersetzen, die dadurch entstehen, dass der Kunde die Mitteilung an Moventia unterlässt oder auf die bestehende Vorkenntnis verspätet hinweist.

9. Haftung

9.1 Moventia haftet bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Maklervertrag nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, soweit nicht vertragswesentliche Verpflichtungen betroffen sind. Für die Verletzung vertragswesentlicher Verpflichtungen haftet Moventia auch bei einfacher Fahrlässigkeit, allerdings nur in Höhe des typischen und vorhersehbaren Schadens. Hiervon unberührt bleibt die Haftung wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Moventia haftet in keinem Fall für einen etwaigen entgangenen Gewinn.

9.2 Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für Erfüllungsgehilfen.

9.3 Der Kunde stellt Moventia von jeglicher Haftung frei, die auf der Unrichtigkeit, Unvollständigkeit oder Irreführung von Informationen beruht, die er vom Kunden oder auf dessen Veranlassung erhalten hat. Der Kunde stellt Moventia darüber hinaus von allen Ersatzansprüchen Dritter frei und ersetzt Moventia alle Schäden, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit entstehen. Ausgenommen sind Ersatzansprüche und Schäden, die auf einer Pflichtverletzung von Moventia beruhen.

9.4 Moventia übernimmt gegenüber dem Kunden keine über das im Beratungsgeschäft übliche Maß hinausgehenden Aufklärungs-, Nachprüfungs- und Mitteilungspflichten. Moventia haftet ferner nicht für die Bonität und Zuverlässigkeit der von ihm vermittelten Vertragspartner.

9.5 Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen, welche auch durch äußerste Sorgfalt von Moventia nicht verhindert werden kann (hierzu gehören insbesondere Streiks, Unruhen, Unwetter und Naturkatastrophen, behördliche oder gerichtliche Anordnungen, Versorgungskrisen, Arbeitskampfmaßnahmen und Fälle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung trotz dahingehenden Deckungsgeschäfts), hat Moventia nicht zu vertreten.

9.6 Moventia haftet nicht für den Zwischenverkauf oder die Zwischenvermietung der Immobilie.

10. Datenschutz

Moventia erhebt, verarbeitet und nutzt die personenbezogenen Daten des Kunden, insbesondere die Kontaktdaten zur Abwicklung seines Auftragsverhältnisses, so auch seine E-Mail-Adresse, wenn er uns diese angeben hat. Zur Bonitätsprüfung kann Moventia Informationen (z.B. auch einen sogenannten Score- Wert) von externen Dienstleistern zur Entscheidungshilfe heranziehen und davon die Zahlungsweise abhängig machen. Zu den Informationen gehören auch Informationen über die Anschrift des Kunden. Dies erfolgt zum Zwecke der Vertragsabwicklung, Art 6 Abs. 1b) DSGVO. Details entnehmen Sie bitte unser Datenschutzerklärung (www.moventia.de/datenschutz/).

11. Geldwäsche

Gemäß den Vorschriften des Geldwäschegesetz (GWG) ist Moventia im Falle des Nachweises bzw. Vermittlung eines Immobilienkauf- oder Mietvertrags, sofern der Mietvertrag eine Nettomonatsmiete i.H.v. 10.000,00 EUR übersteigt, zur Überprüfung der Identität des Kunden verpflichtet. Der Kunde ist verpflichtet, Moventia alle für die Überprüfung seiner Identität notwendigen Informationen auf erstes Anfordern zur Verfügung zu stellen.

12. Außergerichtliche Streitschlichtungsstelle

Moventia ist nicht verpflichtet und nicht bereit, im Fall einer sich aus einem Vertragsverhältnis zwischen Moventia und einem Verbraucher ergebenden oder sich darauf beziehenden Streitigkeit vor Klageerhebung ein Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach den Bestimmungen des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) durchzuführen.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Auf Verträge zwischen Moventia und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbes. des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

13.2 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Sitz von Moventia.

13.3 Wenn der Kunde Kaufmann ist und seinen Sitz zum Zeitpunkt der Bestellung in Deutschland hat, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von Moventia. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitz zu verklagen. Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

13.4 Der Kunde kann gegen Ansprüche von Moventia nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn seine Gegenforderung unbestritten ist, rechtskräftig tituliert ist oder die Gegenforderung aus einem synallagmatischen Verhältnis zu dem jeweils betroffenen Anspruch steht.

13.5 Zur Abtretung eines Anspruchs aus dem Vertragsverhältnis ist der Kunde ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Moventia nicht berechtigt.

Stuttgart, März 2022

Moventia Real Estate GmbH

Die Geschäftsführung